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BITV 2.0: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung für öffentliche Stellen

Die BITV 2.0 ist die maßgebliche Verordnung in Deutschland, wenn es um die Barrierefreiheit digitaler Angebote des Bundes geht. Sie konkretisiert die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und stellt sicher, dass Webseiten, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe für alle Bürger zugänglich sind. Während das BFSG vor allem den privaten Sektor anspricht, ist die BITV 2.0 die verbindliche Richtlinie für den öffentlichen Sektor.

Für wen gilt die BITV 2.0?

Behörden und öffentliche Institutionen

Verpflichtet zur Einhaltung der BITV 2.0 sind primär Behörden, Ämter und Institutionen der Bundesverwaltung. Dazu gehören auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

Geförderte Projekte und Zuwendungsempfänger

Auch privatrechtliche Organisationen oder Vereine können unter die BITV-Pflicht fallen. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie zu einem Großteil durch öffentliche Mittel finanziert werden oder im Auftrag des Staates öffentliche Aufgaben erfüllen.

Kommunale Webportale und Bildungseinrichtungen

Viele Informationsseiten von Städten, Gemeinden, Schulen oder städtischen Betrieben basieren auf modernen Content-Management-Systemen wie WordPress. Auch diese Portale müssen die strengen Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, um eine diskriminierungsfreie Information aller Bürger sicherzustellen.

Die technischen Anforderungen der BITV 2.0

Basis: EN 301 549 und WCAG 2.1 AA

Die BITV 2.0 verweist technisch auf die europäische Norm EN 301 549. In der täglichen Praxis bedeutet dies für Webseitenbetreiber vor allem die strikte Einhaltung der WCAG 2.1 auf dem Konformitätslevel AA.

Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung

Ein zentrales Element der BITV 2.0 ist die Pflicht zur Veröffentlichung einer detaillierten Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese muss den aktuellen Stand der technischen Zugänglichkeit dokumentieren, etwaige Barrieren benennen und für den Nutzer leicht auffindbar sein.

Der notwendige Feedback-Mechanismus

Öffentliche Stellen müssen zwingend einen Kontaktweg bereitstellen, über den Nutzer Barrieren direkt melden können. Erfolgt auf eine solche Anfrage keine angemessene Reaktion, sieht die Verordnung ein offizielles Schlichtungsverfahren vor.

Umsetzung in WordPress mit MH-Accessibility Pro

Besonders für Informationsportale und Webseiten im öffentlichen Sektor, die auf WordPress basieren, bietet MH-Accessibility Pro eine effiziente Lösung, um die Kriterien der BITV 2.0 zu unterstützen:

  • Verbesserung der Wahrnehmbarkeit: Mit Werkzeugen wie dem Dyslexie-Modus oder individuellen Kontrastanpassungen unterstützen Sie Bürger mit unterschiedlichen visuellen und kognitiven Anforderungen.

  • Struktur und Fokus: Unsere Features zur Hervorhebung von Überschriften und zur deutlichen Fokus-Markierung helfen dabei, die geforderte Bedienbarkeit der Seite für Tastatur-Nutzer zu gewährleisten.

  • Rechtssichere Dokumentation: Mit unserem integrierten Statement-Generator (siehe Features) erstellen Sie die notwendige Barrierefreiheitserklärung schnell und unkompliziert.

Fazit: Barrierefreiheit als staatlicher Auftrag

Die BITV 2.0 ist der gesetzliche Auftrag für eine digitale Verwaltung, die niemanden ausschließt. Für Betreiber von WordPress-Seiten im öffentlichen Sektor ist MH-Accessibility Pro das ideale Werkzeug, um diesen Auftrag mit minimalem technischem Aufwand und maximaler Wirkung umzusetzen.

Planen Sie ein öffentliches Webprojekt? Stellen Sie sicher, dass Ihre Seite den Anforderungen der BITV 2.0 entspricht und rechtssicher agiert. MH-Accesibility hilft Ihnen dabei.