Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Anforderungen und Lösungen für Unternehmen
Mit der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist digitale Inklusion keine freiwillige Leistung mehr. Für eine Vielzahl privater Wirtschaftsakteure ist die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote nun eine gesetzliche Pflicht. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Markt zu ermöglichen und Barrieren im Online-Handel konsequent abzubauen.
Wen betrifft das BFSG?
E-Commerce und Online-Handel
Nahezu alle Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) verkaufen, fallen unter das Gesetz. Dies umfasst den gesamten Prozess von der Produktpräsentation über den Warenkorb bis hin zum rechtssicheren Zahlvorgang.
Finanz- und Bankdienstleistungen
Bankdienstleistungen, einschließlich Online-Banking und elektronischer Zahlungssysteme, müssen für alle Nutzer ohne Einschränkungen zugänglich sein. Dies betrifft sowohl Web-Interfaces als auch mobile Applikationen.
Telekommunikation und Personenbeförderung
Anbieter von Telekommunikationsdiensten sowie Unternehmen im Personenbeförderungsverkehr (z. B. Buchungssysteme für Bus, Bahn und Flug) unterliegen den strengen Richtlinien zur digitalen Zugänglichkeit.
Die wichtigsten Fristen und Anforderungen
Stichtag: 28. Juni 2025
Seit diesem Datum müssen neue Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG zwingend erfüllen. Da die Frist bereits verstrichen ist, stehen Unternehmen nun unter Handlungsdruck, ihre bestehenden Systeme auf Konformität zu prüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Technischer Standard: WCAG 2.1 AA
Obwohl das Gesetz technikneutral formuliert ist, gilt die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf dem Konformitätslevel AA als anerkannter Standard, um die gesetzlichen Anforderungen des BFSG zu erfüllen.
Risiken bei Nicht-Einhaltung
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zudem drohen zivilrechtliche Klagen und Unterlassungsansprüche durch Verbände oder betroffene Nutzergruppen.
Imageverlust und Marktausschluss
Unternehmen, die ihre digitalen Barrieren nicht abbauen, riskieren nicht nur Sanktionen, sondern schließen auch rund 15 % der Bevölkerung als potenzielle Kunden aus. In einem inklusiven Markt wird digitale Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil und Qualitätsmerkmal.
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Fazit: Handeln Sie jetzt für eine inklusive Zukunft
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