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AODA – Accessibility for Ontarians with Disabilities Act: Barrierefreiheit in Ontario

Der Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) ist eines der weltweit strengsten Gesetze zur Förderung der Inklusion. Es wurde bereits 2005 in der kanadischen Provinz Ontario verabschiedet, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2025 vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Da wir uns im Jahr 2026 befinden, sind sämtliche Fristen für die digitale Barrierefreiheit nun abgelaufen. Für Unternehmen, die in Ontario geschäftlich tätig sind oder dort Mitarbeiter beschäftigen, ist die Einhaltung dieser Standards nun keine Option mehr, sondern eine zwingende rechtliche Voraussetzung.

Was regelt der AODA für Webseiten?

Verbindliche WCAG-Standards in Kanada

Der AODA schreibt vor, dass öffentliche Organisationen sowie private Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in Ontario ihre Webseiten gemäß den Richtlinien der WCAG 2.0 Level AA gestalten müssen. Dies umfasst nicht nur die Website-Struktur, sondern auch alle darauf befindlichen Dokumente und Multimedia-Inhalte. Eine Missachtung dieser technischen Standards wird im Jahr 2026 konsequent verfolgt.

Hoher wirtschaftlicher Druck durch tägliche Bußgelder

Ein Alleinstellungsmerkmal des AODA ist die Härte der Sanktionen. Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsrichtlinien drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 100.000 CAD pro Tag. Einzelpersonen, wie Geschäftsführer oder Vorstände, können mit bis zu 50.000 CAD pro Tag haftbar gemacht werden. Dieser enorme finanzielle Druck macht die digitale Barrierefreiheit zu einem Kernaspekt des Risikomanagements für internationale Firmen.

Compliance und Berichtspflichten im Jahr 2026

Jährliche Barrierefreiheitsberichte

Organisationen, die dem AODA unterliegen, müssen regelmäßig Rechenschaft über ihren Fortschritt ablegen. Diese Berichte dienen der Marktüberwachung und stellen sicher, dass Barrierefreiheit dauerhaft gewährleistet bleibt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Berichte ist der Nachweis, dass Nutzer jederzeit barrierefreie Formate anfordern können.

Inklusiver Informationszugang

Über die rein technische Umsetzung hinaus fordert der AODA, dass die gesamte Kommunikation eines Unternehmens zugänglich sein muss. Dazu gehören Web-Inhalte ebenso wie digitale Broschüren oder Support-Schnittstellen. Inklusion wird hier als ganzheitlicher Prozess verstanden, der alle digitalen Berührungspunkte eines Kunden umfasst.

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Fazit: Barrierefreiheit als Bedingung für den Marktzugang

Der AODA hat Ontario zu einem globalen Vorreiter der Inklusion gemacht. Im Jahr 2026 ist die Einhaltung dieser Gesetze die Eintrittskarte für den wirtschaftlichen Erfolg in dieser Region Kanadas. Mit MH-Accessibility Pro schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken und bieten gleichzeitig eine erstklassige User Experience für alle Menschen.

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