Das BFSG im Jahr 2026: Pflichten, Fristen und die Gefahr teurer Bußgelder
10. Januar 2026 · Sebastian Pokern
Lange wurde darüber diskutiert, nun ist es bittere Realität für viele Webseitenbetreiber: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in voller Kraft. Seit dem Stichtag im Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Wer den Termin verpasst hat, steht im Jahr 2026 unter erheblichem Handlungsdruck, denn die Marktüberwachungsbehörden beginnen nun mit der Prüfung der Konformität.
Was Unternehmen jetzt umgesetzt haben müssen
Die E-Commerce-Pflicht für B2C-Anbieter
Nahezu jeder Online-Shop, der Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkauft, fällt unter das BFSG. Das Gesetz verlangt, dass der gesamte Kaufprozess – von der Auswahl der Produkte über den Warenkorb bis hin zur Bezahlung – ohne Barrieren möglich ist. Dies schließt auch die Barrierefreiheit von Dokumenten (wie Rechnungen oder AGB) und den Kundensupport mit ein.
Technische Standards nach WCAG 2.1 AA
Um dem Gesetz zu entsprechen, müssen Websites die technischen Kriterien der WCAG 2.1 auf Level AA erfüllen. Dies bedeutet unter anderem: Ausreichende Kontraste, volle Tastaturbedienbarkeit, fehlerfreie Screenreader-Unterstützung und der Verzicht auf flackernde Inhalte, die Anfälle auslösen könnten.
Fristen 2025/2026: Wo stehen wir heute?
Der abgelaufene Stichtag (28. Juni 2025)
Neue Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt gekommen sind, müssen von Tag eins an barrierefrei sein. Es gibt keine Ausreden mehr für neu gelaunchte WordPress-Seiten oder Shop-Systeme, die Barrieren enthalten.
Übergangsfristen für Bestands-Systeme
Für bestimmte Dienstleistungen, die bereits vor dem Stichtag bestanden, gibt es unter strengen Bedingungen Übergangsregelungen. Diese enden jedoch spätestens im Jahr 2030, wobei viele Teilschritte bereits 2026 abgeschlossen sein müssen. Wer sich jetzt noch auf „Bestandsschutz“ verlässt, riskiert bei größeren Updates den sofortigen Verlust dieses Status.
Welche Strafen und Risiken drohen bei Nicht-Einhaltung?
Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden
Das BFSG ist kein „zahnloser Tiger“. Die zuständigen Behörden können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Diese Strafen richten sich nicht nur gegen Großkonzerne, sondern können auch mittelständische Unternehmen hart treffen.
Anordnung der Betriebseinstellung
Im extremsten Fall haben Behörden die Befugnis, den Betrieb einer Dienstleistung oder den Verkauf eines Produkts zu untersagen, bis die Barrierefreiheit hergestellt ist. Für einen Online-Shop bedeutet eine solche Abschaltung den totalen Umsatzausfall.
Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber
Neben staatlichen Strafen drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Anerkannte Verbände und Mitbewerber können Verstöße gegen das BFSG abmahnen. Da Barrierefreiheit nun ein gesetzliches Qualitätsmerkmal ist, wird das Fehlen dieser Funktionen zunehmend als Wettbewerbsnachteil und Rechtsbruch gewertet.
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Dokumentationspflicht mit dem Statement-Generator
Das BFSG fordert eine offizielle Barrierefreiheitserklärung. Mit MH-Accessibility Pro erstellen Sie dieses Dokument automatisiert und rechtssicher. So zeigen Sie den Behörden und Ihren Kunden sofort, dass Sie das Thema Inklusion ernst nehmen und aktiv an der Verbesserung arbeiten.
Fazit: Abwarten ist im Jahr 2026 keine Option mehr
Die Zeit der kulanten Übergangsphasen ist vorbei. Unternehmen, die im Jahr 2026 noch keine Strategie für ihre digitale Barrierefreiheit haben, spielen mit ihrer Existenz. Handeln Sie jetzt, um Bußgelder zu vermeiden und gleichzeitig Ihre Website für Millionen von Menschen zugänglich zu machen.
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