Equality Act 2010 (UK): Barrierefreiheit im Vereinigten Königreich
Das Vereinigte Königreich verfügt mit dem Equality Act 2010 über eines der umfassendsten Antidiskriminierungsgesetze weltweit. Es schützt Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen in fast allen Lebensbereichen – und dazu gehört im Jahr 2026 untrennbar der Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen. Für Unternehmen und öffentliche Stellen, die im britischen Markt aktiv sind, ist die Einhaltung dieser Vorgaben nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern eine zwingende rechtliche Anforderung.
Was ist der Equality Act 2010?
Der Equality Act 2010 fasst verschiedene frühere Antidiskriminierungsgesetze zusammen und bildet den rechtlichen Rahmen für die Gleichbehandlung im Vereinigten Königreich. Er verpflichtet Anbieter von Waren und Dienstleistungen dazu, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht schlechter gestellt werden als Menschen ohne Behinderungen. Im digitalen Kontext bedeutet dies, dass Webseiten, Apps und Software so gestaltet sein müssen, dass sie für jeden zugänglich sind.
Digitale Anforderungen und „Reasonable Adjustments“
Ein zentrales Konzept des Equality Act ist die Pflicht zu sogenannten „Reasonable Adjustments“ (angemessenen Vorkehrungen). Webseitenbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, antizipatorisch zu handeln. Das bedeutet, man darf nicht erst warten, bis sich ein Nutzer beschwert, sondern muss Barrieren proaktiv abbauen.
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Barrierefreier Zugang: Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen nutzbar sind.
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Verhältnismäßigkeit: Was als „angemessen“ gilt, hängt oft von der Größe und den Ressourcen der Organisation ab, doch im Jahr 2026 wird von professionellen Webauftritten ein hohes Maß an Grundbarrierefreiheit erwartet.
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Öffentlicher Sektor: Für öffentliche Stellen gelten zusätzlich die „Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) Accessibility Regulations 2018“, die noch spezifischere Anforderungen und Überwachungsmechanismen vorsehen.
Technische Grundlage: Die Rolle der WCAG
Obwohl der Equality Act selbst keine spezifischen technischen Details nennt, hat sich in der britischen Rechtspraxis und durch Regierungsrichtlinien ein klarer Standard etabliert.
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WCAG-Konformität: Es wird erwartet, dass Webseiten die WCAG 2.1 oder 2.2 auf dem Level AA erfüllen.
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Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit: Dazu gehören essentielle Aspekte wie korrekte Alt-Texte, ausreichende Farbkontraste und die volle Bedienbarkeit über die Tastatur.
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Hilfsmittel-Kompatibilität: Webseiten müssen so programmiert sein, dass sie reibungslos mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien zusammenarbeiten.
Konsequenzen bei Missachtung
Die Nichtbeachtung des Equality Act kann für Unternehmen im Vereinigten Königreich schwerwiegende Folgen haben. Nutzer haben das Recht, zivilrechtliche Klagen wegen Diskriminierung einzureichen, wenn sie durch digitale Barrieren von Dienstleistungen ausgeschlossen werden.
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Schadensersatz: Gerichte können Entschädigungen für entgangene Leistungen oder erlittene Diskriminierung zusprechen.
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Reputationsschaden: In einem Markt, der großen Wert auf Corporate Social Responsibility legt, kann der Ausschluss von Nutzergruppen das Markenimage nachhaltig schädigen.
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Aufsicht durch die EHRC: Die Equality and Human Rights Commission (EHRC) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei systematischen Verstößen Untersuchungen einleiten.
Sichern Sie Ihren Erfolg auf dem britischen Markt Die Anforderungen im Vereinigten Königreich unterstreichen den globalen Trend: Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für digitale Exzellenz. Durch die Umsetzung inklusiver Standards schützen Sie Ihr Business und profitieren gleichzeitig von einem messbaren SEO-Boost durch Barrierefreiheit. Informieren Sie sich über weitere internationale Standards unter Regulierungen oder nutzen Sie unsere Checkliste digitale Barrierefreiheit, um Ihre Webseite fit für den globalen Einsatz zu machen.